Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderliche Todesbescheinigung ausstellen.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen.
Der Sterbefall wird von uns, dem Krankenhaus oder Pflegeheim dem zuständigen Standesamt angezeigt. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z. B. die Bürgerämter, das Finanzamt, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
Leitfaden
Todesfall in der Wohnung
Todesfall in einem Krankenhaus oder Altenheim
Folgende Dokumente sollten Sie zur Hand haben:
Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.
Wir sind für Sie da
Tag und Nacht sind wir im Notfall für Sie erreichbar,
auch an Sonn- und Feiertagen:
0228 - 48 15 60
Anschrift
Bestattungshaus Horn GmbH
Hoholzstraße 34-36
53229 Bonn (Hoholz)
Telefon
0228 - 48 15 60
E-Mail
info@horn-bonn.de